Erstgespräch

Nachdem Sie mich kontaktiert haben, vereinbaren wir ein Erstgespräch, in dem Sie Ihr Anliegen schildern und wir gemeinsam das weitere Vorgehen besprechen.


Im  Anschluss finden bis zu vier weitere so genannte probatorische Sitzungen statt, die der eingehenden Diagnostik und der Therapieplanung dienen. Und  hier haben Sie natürlich die Möglichkeit, für sich zu entscheiden, ob Sie sich in der Therapie wohl fühlen und sich eine Zusammenarbeit vorstellen können.

Kosten

Gesetzliche Krankenkassen

Die Behandlungskosten für Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Da ich nicht an der kassenärztlichen Versorgung teilnehme, muss eine Therapie bei mir vor Beginn im sog. Kostenerstattungsverfahen genehmigt werden. Über die Voraussetzungen und nötigen Schritte informiere ich Sie gerne im Einzelfall.

Private Krankenkassen/Heilfürsorge

Im Normalfall werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenkassen / der Beihilfe /der Heilfürsorge übernommen. Bitte fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach Ihren vertraglichen Bedingungen bezüglich einer ambulanten Verhaltenstherapie. Bei der Beantragung der Therapie bin ich Ihnen gerne behilflich. 

Selbstzahler/Paartherapie

Selbstverständlich besteht für Sie auch die Möglichkeit, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu tragen. Hier entfallen die Antragsformalitäten, so dass Sie ohne Wartezeit die Therapie beginnen können. 
Auch Coaching und Beratung gehören nicht zum Leistungsspektrum der Krankenkassen und sind daher privat zu zahlen.

Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und liegen zur Zeit bei €120,23 für eine Sitzung (50 Minuten).


Eine Paartherapie ist generell keine Leistung einer Krankenkasse und muss daher immer privat bezahlt werden. Ich informiere Sie gerne über die Modalitäten.